IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat einen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Allerdings dürfen die Krankenkassen nur Leistungen übernehmen, die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind – so will es das Gesetz. Wer darüber hinaus eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, kann eine vom Arzt angebotene IGeL Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) als Selbstzahler (daher auch Selbstzahlerleistung genannt) annehmen. Ob sich jemand für eine IGeL-Leistung und die Selbstzahlung entscheidet, hängt von einem selbst ab. Es sollte immer individuell entschieden werden, ob diese Leistung sinnvoll ist und die Gesundheit fördern kann.

Die individuellen Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) gehen über eine zweckmäßige Patientenversorgung hinaus. Die Leistungen, die standardmäßig von den Krankenkassen übernommen werden, sind nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Empfiehlt ein Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung, so müssen diese Leistungen von gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden. Es gibt allerdings einige Krankenkassen, die IGeL-Leistungen übernehmen, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog zählen. Oder die Krankenkassen bieten diese Besonderheiten im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung an. Es lohnt sich daher, die verschiedensten Angebote der Krankenkasse untereinander zu vergleichen.

Leider sind die individuellen Sonderleistungen in den letzten Jahren arg in die Kritik geraten, da vielen Ärzten vorgeworfen wurde, nur aus wirtschaftlichen Gründen IGeL anzubieten.

Zu den typischen IGeL-Leistungen zählen beispielsweise diverse Ultraschalluntersuchungen, Blutuntersuchungen (Laborleistungen) über die Regelleistung hinaus, Prostatafrüherkennung (PSA-Test), Glaukom-Früherkennung, Hautkrebsvorsorge sowie kosmetische Leistungen.

Bild: unsplash.com

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