versicherung

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IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat einen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Allerdings dürfen die Krankenkassen nur Leistungen übernehmen, die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind – so will es das Gesetz.