Ja, man mag es kaum glauben, aber tatsächlich ist es Ärzten – selbst jenen, die sich offiziell alternativer Heilmethoden bedienen – nicht erlaubt, sich schriftlich über ihre positiven Erfahrungen mit der Magnetfeldtherapie zu äußern. Denn dies versteht der Gesetzgeber als Werbung – als Werbung für eine Methode, die aller Therapieerfolge zum Trotz noch nicht wissenschaftlich anerkannt ist.
Und genau das ist unzulässig und damit verboten, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Januar 2016.
Positive Erfahrungen mit der Magnetfeldtherapie
Damit reagierte das Gericht auf das Vorgehen eines in Deutschland niedergelassenen Arztes, der auf seiner Homepage die von ihm angebotene pulsierende Magnetfeldtherapie beschrieb. Dabei erläuterte er, wie um die zu behandelnde Körperstelle ein individuell abgestimmtes pulsierendes Energiefeld aufgebaut wird, sodass die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden könnten. Zwar verwies er darauf, dass diese Art der Behandlung bisher noch nicht wissenschaftlich anerkannt sei, gab aber an, er habe bereits sehr gute Erfolge bei der Behandlung von Rückenleiden, Gelenkverschleiß an Knien und Hüfte, Rheuma und Prellungen erzielt und dass diese Art der Magnetfeldtherapie auch bei Migräne und Durchblutungsstörungen nachhaltig helfen könnte.
Viele Limitation, aber es gibt Lösungen
Gar nicht so einfach also, einen Arzt/eine Ärztin zu finden, der/die die Magnetfeldtherapie anbietet und durchführt. Schließlich darf er/sie sie in schriftlicher Form – also auf seiner Website, seiner Visitenkarte und dem Schild an der Eingangstür, aber auch in seiner Praxisbroschüre – nur als Behandlungsmethode nennen, nicht aber seine positiven Erfahrungen mit ihrer Wirkung beschreiben. Da hilft nur eines: der mündliche Weg. Fragen Sie Ihren Arzt/ihre Ärztin – und lassen Sie sich beraten!
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