Wenn wir zum Arzt gehen, dann bekommen wir häufig ein Rezept für ein Medikament ausgestellt. Manchmal hat das Rezept die Farbe Rosa, doch es gibt Rezepte auch in grün oder blau. Und Überweisungen hingegen sind auf einem gelben Formular gedruckt. Möchten es Ärzte und Krankenkassen möglichst bunt halten oder haben die unterschiedlichen Farben eine Grund?
In den meisten Fällen verlassen Patienten die Arztpraxen und Krankenhäuser nicht ohne ein Rezept. Das ist verständlich, denn die Schulmedizin arbeitet symptomorientiert und so soll die Krankheit möglichst schnell mit einer Arznei bekämpft werden. Und so greifen Mediziner zum Rezeptblock, damit sich Patienten das Medikament aus der Apotheke besorgen können. Allerdings sollten Patienten wissen, dass es bei den Rezepten verschiedene Farben gibt und diese Farben haben alle eine unterschiedliche Bedeutung. Und außerdem gibt es Fristen zum Einlösen der Rezepte. Wer bisher nur das rosafarbene Standardrezept oder die gelbe Überweisung ausgehändigt bekommen hat, der darf gerne nachfolgende Information aufnehmen, um sein Wissen zu erweitern, wenn es um die Ausstellung von Rezepten geht.
Rosa Rezept
Kassenpatienten, die zum Arzt gehen oder in einem Krankenhaus behandelt werden, bekommen für ein Medikament in den meisten Fällen ein Rezept in der Farbe Rosa ausgestellt. Das bedeutet, dass der Arzt ein Produkt (oder Hilfsmittel) verschreibt, das im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist. Diese Rezepte sind (je nach Bundesland und Krankenkasse) vier Wochen lang gültig (ab Ausstellungsdatum), denn die Apotheken können das Rezept innerhalb dieser Zeit bei den Krankenkassen zur Erstattung einreichen. Medikamente, die verschreibungspflichtig sind und auf einem rosafarbenen Rezept aufgelistet sind, werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings gilt hier je nach Medikament eine Zuzahlung, die der gesetzlich Versicherte leisten muss.
Blaues Rezept
Ein blaues Rezept ist zumeist für privat krankenversicherte Patienten gedacht. Das bedeutet, dass für das vom Arzt verordnete Medikament in die eigene Tasche gegriffen werden muss. Privatversicherte Patienten können das in der Apotheke eingelöste und abgestempelte Rezept dann zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Allerdings bekommen auch gesetzlich versicherte Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen ein blaues Rezept ausgestellt und zwar immer dann, wenn es sich um Medikamente oder Verordnungen handelt, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Diese Kosten hierfür müssen dann vom Patienten selbst getragen werden. Ein Privatrezept ist drei Monate gültig.
Grünes Rezept
Beim grünen Rezept handelt es sich um ein Rezept, das ausgestellt wird, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber freiverkäufliches Rezept empfiehlt.
Gelbes rezept
Und wer ein gelbes Rezept von seinem Arzt erhält, der bekommt ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Allerdings kennen die meisten Patienten die Farbe Gelb von der Überweisung an einen Facharzt und legen dieses vor, wenn hier der empfohlene Termin vereinbart wird.
Es ist gar nicht so einfach, bei all den Farben den Durchblick zu behalten. Aber glücklicherweise kennt sich der Mediziner ja aus. Er weiß genau, wann er wem welches Rezept ausstellen kann und wer dann noch unsicher ist, bekommt in der Apotheke eine erklärende Antwort.
Bild: unsplash.com
Kommentare