Seit dem 1. März gilt die Impfpflicht gegen Masern. Vor dem Eintritt der Kinder in den Kindergarten, in die Kindertagespflege oder Schule müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Kinder, die nicht geimpft sind, können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, gilt eine Nachweispflicht bis zum 31. Juli 2021. Eltern, die eine Impfung ihrer Kinder verweigern, können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belangt werden. Der verpflichtende Impfschutz gilt auch für Lehrer, Erzieher und Betreuer und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen sowie für medizinisches Personal. Auch müssen Personen, die in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, vier Wochen nach der Aufnahme die Impfung nachweisen. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Personen, die vor 1970 geboren wurden sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vertragen.
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